Hundesteuer Gartowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund50,00 €pro Jahr
Zweithund100,00 €pro Jahr
Listenhund360,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-22,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Gartow geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Gartow

BehördeStadtverwaltung GartowSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Zuständiges Amt — Standort Gartow

Hundesteuersätze Gartow — Übersicht 2026

KategorieGartowØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund50,00 €72,00 €-22,00 €
Zweithund100,00 €144,00 €-44,00 €
Listenhund / gefährl. Hund360,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Gartow). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Gartow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Gartow beträgt 50 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 100 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 360 € pro Jahr.
  • Gartow liegt damit 22 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Gartow die 3.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Gartow den 407.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gartow in Niedersachsen.

Wer in Gartow (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Gartow derzeit 50,00 € pro Jahr fällig — 22 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.516 Einwohnern auf 124 km² zählt Gartow zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Gartow.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Gartow?

Die Hundesteuer in Gartow ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 50,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 100,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 360,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Gartow auf rund 650 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Gartow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gartow

Nicht jeder Hundehalter in Gartow muss den vollen Steuersatz von 50 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gartow bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Gartow

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Gartow gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 360,00 € pro Jahr — das ist das 7.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gartow

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Gartow. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Gartow)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Gartow: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Gartow sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gartow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Gartow?

Mit einem Steuersatz von 50 € pro Jahr für den Ersthund liegt Gartow 22 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Gartow zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Gartow damit die 3.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 38 €). Am günstigsten ist Gusborn mit 16 €, am teuersten Hitzacker mit 66 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Gartow den 407.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 55 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Gartow liegt 2 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gartow einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (100 € statt 50 €).

Bei 1.516 Einwohnern und einer Fläche von 124 km² ist Gartow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gartow

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Gartow in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Gartow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Gartow zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gartow

Wie viel Hundesteuer muss ich in Gartow zahlen?

Die Hundesteuer in Gartow liegt bei 50,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 100,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 360,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Gartow?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Gartow oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Gartow anzumelden?

Zur Anmeldung in Gartow benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Gartow?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Gartow bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Gartow befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Gartow oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Gartow ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Gartow erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Gartow?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Gartow fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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