Hundesteuer Fleetmarkanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund30,00 €pro Jahr
Zweithundca. 60,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-28,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Fleetmark aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Fleetmark

BehördeStadtverwaltung FleetmarkSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Altmarkkreis Salzwedel.

Zuständiges Amt — Standort Fleetmark

Hundesteuersätze Fleetmark — Übersicht 2026

KategorieFleetmarkØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund30,00 €58,00 €-28,00 €
Zweithundca. 60,00 €116,00 €-56,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Fleetmark, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Fleetmark 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fleetmark beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 60 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Fleetmark liegt damit 28 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Altmarkkreis Salzwedel ist Fleetmark die 46.-teuerste von 47 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Fleetmark den 58.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fleetmark in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Hundesteuersatzung Fleetmark (amtliches Dokument)

Wer in Fleetmark (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Fleetmark derzeit 30,00 € pro Jahr fällig — 28 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 2.946 Einwohnern auf 94 km² zählt Fleetmark zu den Landgemeinden in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Fleetmark.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Fleetmark?

Die Hundesteuer in Fleetmark ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 30,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Fleetmark auf rund 390 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fleetmark

Nicht jeder Hundehalter in Fleetmark muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fleetmark bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Fleetmark

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Fleetmark gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 16.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fleetmark

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Fleetmark. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Fleetmark)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fleetmark: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Fleetmark sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fleetmark gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Fleetmark?

Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Fleetmark 28 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Das macht Fleetmark zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Sachsen-Anhalt.

Im Altmarkkreis Salzwedel ist Fleetmark damit die 46.-teuerste von 47 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 56 €). Am günstigsten ist Jeetze mit 30 €, am teuersten Arendsee mit 60 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Fleetmark den 58.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Fleetmark liegt 25 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fleetmark einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 60 € statt 30 €).

Bei 2.946 Einwohnern und einer Fläche von 94 km² ist Fleetmark als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fleetmark

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Fleetmark in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fleetmark wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Fleetmark zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fleetmark

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fleetmark zahlen?

Die Hundesteuer in Fleetmark liegt bei 30,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Fleetmark?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Fleetmark oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Fleetmark anzumelden?

Zur Anmeldung in Fleetmark benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Fleetmark?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Fleetmark bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Fleetmark befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Fleetmark oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Fleetmark ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Fleetmark erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Fleetmark?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Fleetmark fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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