Hundesteuer Farvenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Farven geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Farven
Zuständiges Amt — Standort Farven
Hundesteuersätze Farven — Übersicht 2026
| Kategorie | Farven | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 24,00 € | 72,00 € | -48,00 € |
| Zweithund | 36,00 € | 144,00 € | -108,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 240,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Farven). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Farven 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Farven beträgt 24 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 36 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240 € pro Jahr.
- Farven liegt damit 48 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist Farven die 42.-teuerste von 55 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Farven den 859.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Farven in Niedersachsen.
Wer in Farven (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Farven derzeit 24,00 € pro Jahr fällig — 48 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 637 Einwohnern auf 47 km² zählt Farven zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Farven.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Farven?
Die Hundesteuer in Farven ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 24,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 36,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 240,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Farven auf rund 312 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 24€ für Ihren Ersthund können Sie in Farven nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Farven
Nicht jeder Hundehalter in Farven muss den vollen Steuersatz von 24 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Farven bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Farven
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Farven gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 240,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Farven
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Farven. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Farven)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Farven: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Farven sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Farven gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 33 % bietet Farven gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Farven?
Mit einem Steuersatz von 24 € pro Jahr für den Ersthund liegt Farven 48 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Farven zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist Farven damit die 42.-teuerste von 55 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 37 €). Am günstigsten ist Oerel mit 16 €, am teuersten Kirchwalsede mit 70 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Farven den 859.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 5 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Farven liegt 24 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Farven einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (36 € statt 24 €).
Bei 637 Einwohnern und einer Fläche von 47 km² ist Farven als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Farven
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Farven in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Farven wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Farven zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Farven
Wie viel Hundesteuer muss ich in Farven zahlen?
Die Hundesteuer in Farven liegt bei 24,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 36,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 240,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Farven?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Farven oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Farven anzumelden?
Zur Anmeldung in Farven benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Farven?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Farven bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Farven befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Farven oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Farven ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Farven erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Farven?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Farven fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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