Hundesteuer Freiburg/Elbeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund54.00pro Jahr
Zweithund97.00pro Jahr
Listenhund324.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-18.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Freiburg/Elbe

BehördeStadtverwaltung Freiburg/ElbeSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 31, 21729 Freiburg (Elbe)

Zuständiges Amt — Standort Freiburg/Elbe

Öffnungszeiten — Steueramt Freiburg/Elbe

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag14:00–17:30 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Freiburg/Elbe.

Hundesteuersätze Freiburg/Elbe — Übersicht 2026

KategorieFreiburg/ElbeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund54.0072.00 €-18.00
Zweithund97.00144.00 €-47.00
Listenhund / gefährl. Hund324.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Freiburg/Elbe, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Freiburg/Elbe 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Freiburg/Elbe beträgt 54€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 97€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 324€ pro Jahr.
  • Freiburg/Elbe liegt damit 18€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Freiburg/Elbe in Niedersachsen.

Die Hundeanmeldung in Freiburg/Elbe ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Freiburg/Elbe erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 1.838 Einwohnern ist Freiburg/Elbe eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Freiburg/Elbe zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Freiburg/Elbe richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 54.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 97.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 324 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 54€ für Ihren Ersthund können Sie in Freiburg/Elbe nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Freiburg/Elbe

In Freiburg/Elbe gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Freiburg/Elbe zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Freiburg/Elbe ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 324.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Freiburg/Elbe

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Freiburg/Elbe beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Freiburg/Elbe.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Freiburg/Elbe: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Freiburg/Elbe sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Freiburg/Elbe gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Freiburg/Elbe speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Freiburg/Elbe – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Freiburg/Elbe sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Freiburg/Elbe.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Freiburg/Elbe? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Freiburg/Elbe steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Freiburg/Elbe über 54.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Freiburg/Elbe da?

Mit einem Steuersatz von 54€ pro Jahr für den Ersthund liegt Freiburg/Elbe 18€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Freiburg/Elbe bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Freiburg/Elbe einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (97€ statt 54€).

Bei 1.838 Einwohnern und einer Fläche von 171 km² ist Freiburg/Elbe als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Freiburg/Elbe

Viele Verwaltungen, so oft auch Freiburg/Elbe, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Freiburg/Elbe wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Freiburg/Elbe zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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