Hundesteuer Freiburg/Elbeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund80,00 €pro Jahr
Zweithund120,00 €pro Jahr
Listenhund750,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+8,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Freiburg/Elbe geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Freiburg/Elbe

BehördeStadtverwaltung Freiburg/ElbeSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Stade.

Zuständiges Amt — Standort Freiburg/Elbe

Hundesteuersätze Freiburg/Elbe — Übersicht 2026

KategorieFreiburg/ElbeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund80,00 €72,00 €+8,00 €
Zweithund120,00 €144,00 €-24,00 €
Listenhund / gefährl. Hund750,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Freiburg/Elbe). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Freiburg/Elbe 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Freiburg/Elbe beträgt 80 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 750 € pro Jahr.
  • Freiburg/Elbe liegt damit 8 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Stade ist Freiburg/Elbe die 6.-teuerste von 46 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Freiburg/Elbe den 95.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Freiburg/Elbe in Niedersachsen.

Wer in Freiburg/Elbe (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Freiburg/Elbe derzeit 80,00 € pro Jahr fällig — 8 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.838 Einwohnern auf 171 km² zählt Freiburg/Elbe zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Freiburg/Elbe.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Freiburg/Elbe?

Die Hundesteuer in Freiburg/Elbe ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 80,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 750,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Freiburg/Elbe auf rund 1.040 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Freiburg/Elbe nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Freiburg/Elbe

Nicht jeder Hundehalter in Freiburg/Elbe muss den vollen Steuersatz von 80 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Freiburg/Elbe bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Freiburg/Elbe

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Freiburg/Elbe gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 750,00 € pro Jahr — das ist das 9.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Freiburg/Elbe

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Freiburg/Elbe. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Freiburg/Elbe)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Freiburg/Elbe: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Freiburg/Elbe sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Freiburg/Elbe gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Freiburg/Elbe?

Mit einem Steuersatz von 80 € pro Jahr für den Ersthund liegt Freiburg/Elbe 8 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Stade ist Freiburg/Elbe damit die 6.-teuerste von 46 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Heinbockel mit 36 €, am teuersten Nottensdorf mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Freiburg/Elbe den 95.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 90 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Freiburg/Elbe liegt 32 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Freiburg/Elbe einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 80 €).

Bei 1.838 Einwohnern und einer Fläche von 171 km² ist Freiburg/Elbe als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Freiburg/Elbe

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Freiburg/Elbe in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Freiburg/Elbe wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Freiburg/Elbe zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freiburg/Elbe

Wie viel Hundesteuer muss ich in Freiburg/Elbe zahlen?

Die Hundesteuer in Freiburg/Elbe liegt bei 80,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 750,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Freiburg/Elbe?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Freiburg/Elbe oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Freiburg/Elbe anzumelden?

Zur Anmeldung in Freiburg/Elbe benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Freiburg/Elbe?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Freiburg/Elbe bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Freiburg/Elbe befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Freiburg/Elbe oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Freiburg/Elbe ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Freiburg/Elbe erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Freiburg/Elbe?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Freiburg/Elbe fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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