Hundesteuer Barsinghausenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund128,00 €pro Jahr
Zweithund216,00 €pro Jahr
Listenhund664,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen+56,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Barsinghausen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Barsinghausen

BehördeStadtverwaltung BarsinghausenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung in der Region Hannover.

Zuständiges Amt — Standort Barsinghausen

Hundesteuersätze Barsinghausen — Übersicht 2026

KategorieBarsinghausenØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund128,00 €72,00 €+56,00 €
Zweithund216,00 €144,00 €+72,00 €
Listenhund / gefährl. Hund664,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Barsinghausen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Barsinghausen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Barsinghausen beträgt 128 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 216 € pro Jahr (69 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 664 € pro Jahr.
  • Barsinghausen liegt damit 56 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • In der Region Hannover ist Barsinghausen die 4.-teuerste von 21 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Barsinghausen den 6.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Barsinghausen in Niedersachsen.

Wer in Barsinghausen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Barsinghausen derzeit 128,00 € pro Jahr fällig — 56 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 34.955 Einwohnern auf 63 km² zählt Barsinghausen zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Barsinghausen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Barsinghausen?

Die Hundesteuer in Barsinghausen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 128,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 69 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 664,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Barsinghausen auf rund 1.664 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 128€ für Ihren Ersthund können Sie in Barsinghausen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Barsinghausen

Nicht jeder Hundehalter in Barsinghausen muss den vollen Steuersatz von 128 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Barsinghausen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Barsinghausen

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Barsinghausen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 664,00 € pro Jahr — das ist das 5.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Barsinghausen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Barsinghausen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Barsinghausen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Barsinghausen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Barsinghausen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Barsinghausen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Barsinghausen?

Mit einem Steuersatz von 128 € pro Jahr für den Ersthund liegt Barsinghausen 56 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Damit gehört Barsinghausen zu den teureren Gemeinden in Niedersachsen.

In der Region Hannover ist Barsinghausen damit die 4.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 101 €). Am günstigsten ist Burgwedel mit 60 €, am teuersten Seelze mit 158 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Barsinghausen den 6.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 99 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Barsinghausen liegt 80 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Barsinghausen einen Aufschlag von 69 % gegenüber dem Ersthund (216 € statt 128 €).

Bei 34.955 Einwohnern und einer Fläche von 63 km² ist Barsinghausen als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Barsinghausen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Barsinghausen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Barsinghausen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Barsinghausen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Barsinghausen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Barsinghausen zahlen?

Die Hundesteuer in Barsinghausen liegt bei 128,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 216,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 664,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Barsinghausen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Barsinghausen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Barsinghausen anzumelden?

Zur Anmeldung in Barsinghausen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Barsinghausen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Barsinghausen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Barsinghausen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Barsinghausen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Barsinghausen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Barsinghausen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Barsinghausen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Barsinghausen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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