Hundesteuer Grefrathanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund83.00pro Jahr
Zweithund149.00pro Jahr
Listenhund498.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Grefrath

BehördeStadtverwaltung GrefrathSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRathauspl. 3, 47929 Grefrath

Zuständiges Amt — Standort Grefrath

Öffnungszeiten — Steueramt Grefrath

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Grefrath über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Grefrath — Übersicht 2026

KategorieGrefrathØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund83.0096.00 €-13.00
Zweithund149.00192.00 €-43.00
Listenhund / gefährl. Hund498.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Grefrath, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Grefrath 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Grefrath beträgt 83€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 149€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 498€ pro Jahr.
  • Grefrath liegt damit 13€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grefrath in Nordrhein-Westfalen.

Hundehalter in Grefrath müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Grefrath. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 15.069 Einwohnern ist Grefrath eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Grefrath zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Grefrath richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 83.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 149.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 498 Euro jährlich.

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Die Kosten von 83€ für Ihren Ersthund können Sie in Grefrath nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grefrath

In Grefrath gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grefrath zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Grefrath ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 498.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grefrath

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Grefrath beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Grefrath.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Grefrath: So funktioniert es

Das Steueramt Grefrath benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grefrath gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Grefrath speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Grefrath – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Grefrath wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Grefrath.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Nordrhein-Westfalen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Grefrath. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Grefrath steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Grefrath über 83.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Grefrath da?

Mit einem Steuersatz von 83€ pro Jahr für den Ersthund liegt Grefrath 13€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Grefrath bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grefrath einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (149€ statt 83€).

Bei 15.069 Einwohnern und einer Fläche von 139 km² ist Grefrath als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grefrath

In Grefrath stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Grefrath wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Grefrath zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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