Hundesteuer Wörth am Rheinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Zuständiges Amt — Standort Wörth am Rhein
Öffnungszeiten — Steueramt Wörth am Rhein
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr, 14:30–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 14:30–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 14:30–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wörth am Rhein.
Hundesteuersätze Wörth am Rhein — Übersicht 2026
| Kategorie | Wörth am Rhein | Ø Rheinland-Pfalz | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 73.00 € | 84.00 € | -11.00 € |
| Zweithund | 131.00 € | 168.00 € | -37.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 438.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wörth am Rhein, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Wörth am Rhein 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wörth am Rhein beträgt 73€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 131€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 438€ pro Jahr.
- Wörth am Rhein liegt damit 11€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wörth am Rhein in Rheinland-Pfalz.
Sie möchten Ihren Hund in Wörth am Rhein anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Rheinland-Pfalz sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 18.405 Einwohnern ist Wörth am Rhein eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Wörth am Rhein zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Wörth am Rhein richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 73.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 131.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 438 Euro jährlich.
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Die Kosten von 73€ für Ihren Ersthund können Sie in Wörth am Rhein nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wörth am Rhein
In Wörth am Rhein gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wörth am Rhein zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wörth am Rhein ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 438.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wörth am Rhein
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wörth am Rhein beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wörth am Rhein.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wörth am Rhein: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Wörth am Rhein sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Rheinland-Pfalz kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wörth am Rhein gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 44% bietet Wörth am Rheinhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Rheinland-Pfalz generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wörth am Rhein speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Wörth am Rhein – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Wörth am Rhein als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wörth am Rhein.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Wörth am Rhein, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Wörth am Rhein steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wörth am Rhein über 73.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wörth am Rhein da?
Mit einem Steuersatz von 73€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wörth am Rhein 11€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Wörth am Rhein bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wörth am Rhein einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (131€ statt 73€).
Bei 18.405 Einwohnern und einer Fläche von 93 km² ist Wörth am Rhein als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wörth am Rhein
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Wörth am Rhein häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wörth am Rhein wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wörth am Rhein zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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