Hundesteuer Kakerbeckanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 58,00 €pro Jahr
Zweithundca. 116,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr

Für Kakerbeck zeigen wir den Richtwert für Sachsen-Anhalt — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; geprüfte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Kakerbeck

BehördeStadtverwaltung KakerbeckSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Altmarkkreis Salzwedel.

Zuständiges Amt — Standort Kakerbeck

Hundesteuersätze Kakerbeck — Übersicht 2026

KategorieKakerbeckØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthundca. 58,00 €58,00 €0,00 €
Zweithundca. 116,00 €116,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Sachsen-Anhalt — für Kakerbeck liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kakerbeck 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kakerbeck beträgt ca. 58 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 116 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Kakerbeck liegt damit genau im Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kakerbeck in Sachsen-Anhalt.

Wer in Kakerbeck (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kakerbeck derzeit ca. 58,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 921 Einwohnern auf 140 km² zählt Kakerbeck zu den Landgemeinden in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kakerbeck.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kakerbeck?

Die Hundesteuer in Kakerbeck ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 58,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 116,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kakerbeck auf rund 754 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 58€ für Ihren Ersthund können Sie in Kakerbeck nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kakerbeck

Nicht jeder Hundehalter in Kakerbeck muss den vollen Steuersatz von ca. 58 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kakerbeck bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kakerbeck

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Kakerbeck gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 8.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kakerbeck

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kakerbeck. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kakerbeck)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kakerbeck: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kakerbeck sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kakerbeck gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Kakerbeck gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kakerbeck?

Mit einem Steuersatz von ca. 58 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kakerbeck genau im Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Für Kakerbeck liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Sachsen-Anhalt. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Altmarkkreis Salzwedel haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kakerbeck einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 116 € statt ca. 58 €).

Bei 921 Einwohnern und einer Fläche von 140 km² ist Kakerbeck als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kakerbeck

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kakerbeck in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kakerbeck wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kakerbeck zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kakerbeck

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kakerbeck zahlen?

Die Hundesteuer in Kakerbeck liegt bei ca. 58,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 116,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kakerbeck?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kakerbeck oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kakerbeck anzumelden?

Zur Anmeldung in Kakerbeck benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kakerbeck?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kakerbeck bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kakerbeck befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kakerbeck oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kakerbeck ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kakerbeck erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kakerbeck?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kakerbeck fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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