Hundesteuer Wieblitz-Eversdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund41.00pro Jahr
Zweithund74.00pro Jahr
Listenhund246.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-17.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Wieblitz-Eversdorf

BehördeStadtverwaltung Wieblitz-EversdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAn d. Mönchskirche 5, 29410 Salzwedel
Telefon03901 650

Zuständiges Amt — Standort Wieblitz-Eversdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Wieblitz-Eversdorf

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Wieblitz-Eversdorf über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Wieblitz-Eversdorf — Übersicht 2026

KategorieWieblitz-EversdorfØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund41.0058.00 €-17.00
Zweithund74.00116.00 €-42.00
Listenhund / gefährl. Hund246.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Wieblitz-Eversdorf, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Wieblitz-Eversdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Wieblitz-Eversdorf beträgt 41€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 74€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 246€ pro Jahr.
  • Wieblitz-Eversdorf liegt damit 17€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wieblitz-Eversdorf in Sachsen-Anhalt.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Wieblitz-Eversdorf leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Wieblitz-Eversdorf.

Bei einer Bevölkerung von 290 Einwohnern ist Wieblitz-Eversdorf eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Wieblitz-Eversdorf zahlen?

In Wieblitz-Eversdorf kostet der erste angemeldete Hund 41.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 74.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 246 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 41€ für Ihren Ersthund können Sie in Wieblitz-Eversdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wieblitz-Eversdorf

Auch wenn die Steuer in Wieblitz-Eversdorf bei 41.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wieblitz-Eversdorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Wieblitz-Eversdorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 246.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wieblitz-Eversdorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Wieblitz-Eversdorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Wieblitz-Eversdorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Wieblitz-Eversdorf: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Wieblitz-Eversdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen-Anhalt kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wieblitz-Eversdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Wieblitz-Eversdorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Wieblitz-Eversdorf – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Wieblitz-Eversdorf als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Wieblitz-Eversdorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Wieblitz-Eversdorf, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Wieblitz-Eversdorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Wieblitz-Eversdorf über 41.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Wieblitz-Eversdorf da?

Mit einem Steuersatz von 41€ pro Jahr für den Ersthund liegt Wieblitz-Eversdorf 17€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Wieblitz-Eversdorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wieblitz-Eversdorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (74€ statt 41€).

Bei 290 Einwohnern und einer Fläche von 123 km² ist Wieblitz-Eversdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wieblitz-Eversdorf

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Wieblitz-Eversdorf häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Wieblitz-Eversdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Wieblitz-Eversdorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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