Hundesteuer Stollberg/Erzgeb.anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund65.00pro Jahr
Zweithund117.00pro Jahr
Listenhund390.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen+5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Stollberg/Erzgeb.

BehördeStadtverwaltung Stollberg/Erzgeb.Steueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptmarkt 1, 09366 Stollberg/Erzgebirge
Telefon037296 940

Zuständiges Amt — Standort Stollberg/Erzgeb.

Öffnungszeiten — Steueramt Stollberg/Erzgeb.

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Stollberg/Erzgeb..

Hundesteuersätze Stollberg/Erzgeb. — Übersicht 2026

KategorieStollberg/Erzgeb.Ø SachsenDifferenz
Ersthund65.0060.00 €+5.00
Zweithund117.00120.00 €-3.00
Listenhund / gefährl. Hund390.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Stollberg/Erzgeb., Statistisches Landesamt Sachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Stollberg/Erzgeb. 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb. beträgt 65€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 117€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 390€ pro Jahr.
  • Stollberg/Erzgeb. liegt damit 5€ über dem Durchschnitt von Sachsen (60€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Stollberg/Erzgeb. in Sachsen.

Wer in Stollberg/Erzgeb. (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 11.033 Einwohnern ist Stollberg/Erzgeb. eine von vielen Gemeinden in Sachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Stollberg/Erzgeb. zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb. richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 65.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 117.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 390 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Stollberg/Erzgeb. nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb.

In Stollberg/Erzgeb. gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Stollberg/Erzgeb. zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Stollberg/Erzgeb. ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 390.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb.

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Stollberg/Erzgeb. beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Stollberg/Erzgeb..

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Stollberg/Erzgeb.: So funktioniert es

Das Steueramt Stollberg/Erzgeb. benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Sachsen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Stollberg/Erzgeb. gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34% bietet Stollberg/Erzgeb.hervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Stollberg/Erzgeb. speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Stollberg/Erzgeb. – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Stollberg/Erzgeb. wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Stollberg/Erzgeb..
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Sachsen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Stollberg/Erzgeb.. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb. steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Stollberg/Erzgeb. über 65.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Stollberg/Erzgeb. da?

Mit einem Steuersatz von 65€ pro Jahr für den Ersthund liegt Stollberg/Erzgeb. 5€ über dem Durchschnitt von Sachsen. Der Steuersatz in Stollberg/Erzgeb. bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Stollberg/Erzgeb. einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (117€ statt 65€).

Bei 11.033 Einwohnern und einer Fläche von 176 km² ist Stollberg/Erzgeb. als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Stollberg/Erzgeb.

In Stollberg/Erzgeb. stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Stollberg/Erzgeb. wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Stollberg/Erzgeb. zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Stollberg/Erzgeb.

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