Hundesteuer Augustusburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Augustusburg
Zuständiges Amt — Standort Augustusburg
Öffnungszeiten — Steueramt Augustusburg
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Augustusburg.
Hundesteuersätze Augustusburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Augustusburg | Ø Sachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 45.00 € | 60.00 € | -15.00 € |
| Zweithund | 81.00 € | 120.00 € | -39.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 270.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Augustusburg, Statistisches Landesamt Sachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Augustusburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Augustusburg beträgt 45€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 81€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 270€ pro Jahr.
- Augustusburg liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Sachsen (60€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Augustusburg in Sachsen.
Wer in Augustusburg (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 4.482 Einwohnern ist Augustusburg eine von vielen Gemeinden in Sachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Augustusburg zahlen?
Hundehalter in Augustusburg müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 45.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 81.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 270 Euro jährlich.
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Die Kosten von 45€ für Ihren Ersthund können Sie in Augustusburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Augustusburg
Die Hundesteuersatzung von Augustusburg sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 45.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Augustusburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Sachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Augustusburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 270.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Augustusburg
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Augustusburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Augustusburg.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Augustusburg: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Augustusburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Augustusburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Augustusburg speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Augustusburg – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Augustusburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Augustusburg.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Augustusburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Augustusburg steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Augustusburg über 45.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Augustusburg da?
Mit einem Steuersatz von 45€ pro Jahr für den Ersthund liegt Augustusburg 15€ unter dem Durchschnitt von Sachsen. Der Steuersatz in Augustusburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Augustusburg einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (81€ statt 45€).
Bei 4.482 Einwohnern und einer Fläche von 90 km² ist Augustusburg als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Augustusburg
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Augustusburg häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Augustusburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Augustusburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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