Hundesteuer Eppendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund36,00 €pro Jahr
Zweithundca. 72,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-24,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Eppendorf aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Eppendorf

BehördeStadtverwaltung EppendorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Mittelsachsen.

Zuständiges Amt — Standort Eppendorf

Hundesteuersätze Eppendorf — Übersicht 2026

KategorieEppendorfØ SachsenDifferenz
Ersthund36,00 €60,00 €-24,00 €
Zweithundca. 72,00 €120,00 €-48,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Eppendorf, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Eppendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Eppendorf beträgt 36 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 72 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Eppendorf liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Landkreis Mittelsachsen ist Eppendorf die 49.-teuerste von 51 Gemeinden.
  • Unter den 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Eppendorf den 106.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eppendorf in Sachsen.

Quelle: Hundesteuersatzung Eppendorf (amtliches Dokument)

Wer in Eppendorf (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Eppendorf derzeit 36,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 3.894 Einwohnern auf 200 km² zählt Eppendorf zu den Landgemeinden in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Eppendorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Eppendorf?

Die Hundesteuer in Eppendorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 36,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 72,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Eppendorf auf rund 468 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eppendorf

Nicht jeder Hundehalter in Eppendorf muss den vollen Steuersatz von 36 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eppendorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Eppendorf

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Eppendorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 16.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eppendorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Eppendorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Eppendorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Eppendorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Eppendorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eppendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Eppendorf?

Mit einem Steuersatz von 36 € pro Jahr für den Ersthund liegt Eppendorf 24 € unter dem Durchschnitt von Sachsen. Das macht Eppendorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Sachsen.

Im Landkreis Mittelsachsen ist Eppendorf damit die 49.-teuerste von 51 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 56 €). Am günstigsten ist Lichtenau mit 25 €, am teuersten Augustusburg mit 60 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Eppendorf den 106.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 10 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Eppendorf liegt 18 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eppendorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 72 € statt 36 €).

Bei 3.894 Einwohnern und einer Fläche von 200 km² ist Eppendorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eppendorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Eppendorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Eppendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Eppendorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eppendorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Eppendorf zahlen?

Die Hundesteuer in Eppendorf liegt bei 36,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 72,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Eppendorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Eppendorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Eppendorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Eppendorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Sachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Eppendorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Eppendorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Eppendorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Eppendorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Eppendorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Eppendorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Eppendorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Eppendorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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