Hundesteuer Plauenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: DigitalRasseliste: eingeschränkt
Ersthund80,00 €pro Jahr
Zweithundca. 160,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen+20,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Plauen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Plauen

BehördeStadtverwaltung PlauenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Vogtlandkreis.

Zuständiges Amt — Standort Plauen

Hundesteuersätze Plauen — Übersicht 2026

KategoriePlauenØ SachsenDifferenz
Ersthund80,00 €60,00 €+20,00 €
Zweithundca. 160,00 €120,00 €+40,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Plauen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Plauen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Plauen beträgt 80 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 160 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Plauen liegt damit 20 € über dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Vogtlandkreis ist Plauen die 1.-teuerste von 37 Gemeinden.
  • Unter den 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Plauen den 17.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Plauen in Sachsen.

Wer in Plauen (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Plauen derzeit 80,00 € pro Jahr fällig — 20 € über dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 65.218 Einwohnern auf 43 km² zählt Plauen zu den Mittelstadtn in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Plauen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Plauen?

Die Hundesteuer in Plauen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 80,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 160,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Plauen auf rund 1.040 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Plauen

Nicht jeder Hundehalter in Plauen muss den vollen Steuersatz von 80 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
  • Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 65.218 Einwohnern bietet Plauen teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Plauen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Plauen

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Plauen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Plauen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Plauen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Plauen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Plauen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Plauen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Plauen gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1517 Einwohnern pro km² hat Plauen naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Plauen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Plauen?

Mit einem Steuersatz von 80 € pro Jahr für den Ersthund liegt Plauen 20 € über dem Durchschnitt von Sachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen.

Im Vogtlandkreis ist Plauen damit die 1.-teuerste von 37 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 58 €). Am günstigsten ist Oelsnitz/Vogtl. mit 30 €.

Plauen ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Vogtlandkreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Plauen den 17.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 86 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Plauen liegt 26 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Plauen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 160 € statt 80 €).

Bei 65.218 Einwohnern und einer Fläche von 43 km² ist Plauen als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Plauen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Plauen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Plauen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Plauen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Plauen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Plauen zahlen?

Die Hundesteuer in Plauen liegt bei 80,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 160,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Plauen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Plauen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Plauen anzumelden?

Zur Anmeldung in Plauen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Sachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Plauen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Plauen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Plauen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Plauen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Plauen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Plauen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Plauen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Plauen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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