Hundesteuer Grönwohldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund42,00 €pro Jahr
Zweithundca. 84,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-38,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Grönwohld geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Grönwohld

BehördeStadtverwaltung GrönwohldSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Stormarn.

Zuständiges Amt — Standort Grönwohld

Hundesteuersätze Grönwohld — Übersicht 2026

KategorieGrönwohldØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund42,00 €80,00 €-38,00 €
Zweithundca. 84,00 €160,00 €-76,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Grönwohld). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Grönwohld 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Grönwohld beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Grönwohld liegt damit 38 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
  • Im Kreis Stormarn ist Grönwohld die 49.-teuerste von 52 Gemeinden.
  • Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Grönwohld den 93.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Grönwohld in Schleswig-Holstein.

Wer in Grönwohld (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Grönwohld derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 38 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.

Mit 1.510 Einwohnern auf 159 km² zählt Grönwohld zu den Landgemeinden in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Grönwohld.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Grönwohld?

Die Hundesteuer in Grönwohld ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Grönwohld auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Grönwohld nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Grönwohld

Nicht jeder Hundehalter in Grönwohld muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Grönwohld bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Grönwohld

Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Grönwohld gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 14.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Grönwohld

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Grönwohld. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Grönwohld)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Grönwohld: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Grönwohld sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Grönwohld gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Grönwohld gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Grönwohld?

Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Grönwohld 38 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Das macht Grönwohld zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Schleswig-Holstein.

Im Kreis Stormarn ist Grönwohld damit die 49.-teuerste von 52 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 81 €). Am günstigsten ist Lütjensee mit 30 €, am teuersten Bad Oldesloe mit 120 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Grönwohld den 93.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Grönwohld liegt 58 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Grönwohld einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).

Bei 1.510 Einwohnern und einer Fläche von 159 km² ist Grönwohld als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Grönwohld

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Grönwohld in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Grönwohld wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Grönwohld zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grönwohld

Wie viel Hundesteuer muss ich in Grönwohld zahlen?

Die Hundesteuer in Grönwohld liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Grönwohld?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Grönwohld oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Grönwohld anzumelden?

Zur Anmeldung in Grönwohld benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Grönwohld?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Grönwohld bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Grönwohld befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Grönwohld oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Grönwohld ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Grönwohld erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Grönwohld?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Grönwohld fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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