Hundesteuer Reinbekanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Reinbek aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Reinbek
Zuständiges Amt — Standort Reinbek
Hundesteuersätze Reinbek — Übersicht 2026
| Kategorie | Reinbek | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 90,00 € | 80,00 € | +10,00 € |
| Zweithund | ca. 180,00 € | 160,00 € | +20,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Reinbek, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Reinbek 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Reinbek beträgt 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Reinbek liegt damit 10 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Im Kreis Stormarn ist Reinbek die 7.-teuerste von 52 Gemeinden.
- Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Reinbek den 59.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Reinbek in Schleswig-Holstein.
Wer in Reinbek (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Reinbek derzeit 90,00 € pro Jahr fällig — 10 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 28.579 Einwohnern auf 94 km² zählt Reinbek zu den Mittelstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Reinbek.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Reinbek?
Die Hundesteuer in Reinbek ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 180,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Reinbek auf rund 1.170 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 90€ für Ihren Ersthund können Sie in Reinbek nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Reinbek
Nicht jeder Hundehalter in Reinbek muss den vollen Steuersatz von 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Reinbek bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Reinbek
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Reinbek gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 6.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Reinbek
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Reinbek. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Reinbek)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Reinbek: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Reinbek sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Reinbek gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 43 % bietet Reinbek gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Reinbek?
Mit einem Steuersatz von 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Reinbek 10 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Im Kreis Stormarn ist Reinbek damit die 7.-teuerste von 52 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 81 €). Am günstigsten ist Lütjensee mit 30 €, am teuersten Bad Oldesloe mit 120 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Reinbek den 59.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 42 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Reinbek liegt 10 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Reinbek einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 180 € statt 90 €).
Bei 28.579 Einwohnern und einer Fläche von 94 km² ist Reinbek als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Reinbek
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Reinbek in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Reinbek wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Reinbek zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Reinbek
Wie viel Hundesteuer muss ich in Reinbek zahlen?
Die Hundesteuer in Reinbek liegt bei 90,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 180,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Reinbek?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Reinbek oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Reinbek anzumelden?
Zur Anmeldung in Reinbek benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Reinbek?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Reinbek bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Reinbek befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Reinbek oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Reinbek ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Reinbek erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Reinbek?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Reinbek fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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