Hundesteuer Fahrenbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Fahrenbach amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Fahrenbach
Zuständiges Amt — Standort Fahrenbach
Öffnungszeiten — Steueramt Fahrenbach
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Fahrenbach.
Hundesteuersätze Fahrenbach — Übersicht 2026
| Kategorie | Fahrenbach | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 66,00 € | 108,00 € | -42,00 € |
| Zweithund | ca. 132,00 € | 216,00 € | -84,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Fahrenbach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Fahrenbach 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Fahrenbach beträgt 66 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 132 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Fahrenbach liegt damit 42 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Neckar-Odenwald-Kreis ist Fahrenbach die 25.-teuerste von 25 Gemeinden.
- Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Fahrenbach den 495.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fahrenbach in Baden-Württemberg.
Wer in Fahrenbach (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Fahrenbach derzeit 66,00 € pro Jahr fällig — 42 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 2.723 Einwohnern auf 132 km² zählt Fahrenbach zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Fahrenbach.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Fahrenbach?
Die Hundesteuer in Fahrenbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 66,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 132,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Fahrenbach auf rund 858 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 66€ für Ihren Ersthund können Sie in Fahrenbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fahrenbach
Nicht jeder Hundehalter in Fahrenbach muss den vollen Steuersatz von 66 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fahrenbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Fahrenbach
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Fahrenbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 9.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fahrenbach
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Fahrenbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Fahrenbach)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Fahrenbach: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Fahrenbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fahrenbach gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Fahrenbach?
Mit einem Steuersatz von 66 € pro Jahr für den Ersthund liegt Fahrenbach 42 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Fahrenbach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Neckar-Odenwald-Kreis ist Fahrenbach damit die 25.-teuerste von 25 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 100 €)..
Fahrenbach ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Fahrenbach den 495.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 5 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Fahrenbach liegt 34 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fahrenbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 132 € statt 66 €).
Bei 2.723 Einwohnern und einer Fläche von 132 km² ist Fahrenbach als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fahrenbach
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Fahrenbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Fahrenbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Fahrenbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Fahrenbach
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