Hundesteuer Mosbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund136.00pro Jahr
Zweithund245.00pro Jahr
Listenhund816.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+28.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Mosbach

BehördeStadtverwaltung MosbachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 29, 74821 Mosbach
Telefon06261 820

Zuständiges Amt — Standort Mosbach

Öffnungszeiten — Steueramt Mosbach

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:30 Uhr
Mittwoch08:30–12:30 Uhr
Donnerstag08:30–12:30 Uhr, 14:00–18:30 Uhr
Freitag08:30–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Mosbach.

Hundesteuersätze Mosbach — Übersicht 2026

KategorieMosbachØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund136.00108.00 €+28.00
Zweithund245.00216.00 €+29.00
Listenhund / gefährl. Hund816.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Mosbach, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Mosbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Mosbach beträgt 136€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 245€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 816€ pro Jahr.
  • Mosbach liegt damit 28€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Mosbach in Baden-Württemberg.

Sie möchten Ihren Hund in Mosbach anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Baden-Württemberg sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 23.647 Einwohnern ist Mosbach eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Mosbach zahlen?

Hundehalter in Mosbach müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 136.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 245.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 816 Euro jährlich.

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Die Kosten von 136€ für Ihren Ersthund können Sie in Mosbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Mosbach

Die Hundesteuersatzung von Mosbach sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 136.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Mosbach zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Mosbach ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 816.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Mosbach

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Mosbach beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Mosbach.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Mosbach: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Mosbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Mosbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Mosbach speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Mosbach – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Mosbach als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Mosbach.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Mosbach, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Mosbach steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Mosbach über 136.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Mosbach da?

Mit einem Steuersatz von 136€ pro Jahr für den Ersthund liegt Mosbach 28€ über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Mosbach zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg. Hundehalter zahlen hier deutlich mehr als in vielen Nachbargemeinden.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Mosbach einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (245€ statt 136€).

Bei 23.647 Einwohnern und einer Fläche von 109 km² ist Mosbach als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Mosbach

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Mosbach häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Mosbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Mosbach zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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