Hundesteuer Oebisfelde-Weferlingenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund55,00 €pro Jahr
Zweithundca. 110,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-3,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Oebisfelde-Weferlingen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Oebisfelde-Weferlingen

BehördeStadtverwaltung Oebisfelde-WeferlingenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Börde.

Zuständiges Amt — Standort Oebisfelde-Weferlingen

Hundesteuersätze Oebisfelde-Weferlingen — Übersicht 2026

KategorieOebisfelde-WeferlingenØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund55,00 €58,00 €-3,00 €
Zweithundca. 110,00 €116,00 €-6,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Oebisfelde-Weferlingen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Oebisfelde-Weferlingen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen beträgt 55 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 110 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Oebisfelde-Weferlingen liegt damit 3 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Landkreis Börde ist Oebisfelde-Weferlingen die 23.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Oebisfelde-Weferlingen den 33.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Hundesteuersatzung Oebisfelde-Weferlingen (amtliches Dokument)

Wer in Oebisfelde-Weferlingen (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Oebisfelde-Weferlingen derzeit 55,00 € pro Jahr fällig — 3 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 13.479 Einwohnern auf 95 km² zählt Oebisfelde-Weferlingen zu den Kleinstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Oebisfelde-Weferlingen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Oebisfelde-Weferlingen?

Die Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 55,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 110,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Oebisfelde-Weferlingen auf rund 715 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Oebisfelde-Weferlingen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen

Nicht jeder Hundehalter in Oebisfelde-Weferlingen muss den vollen Steuersatz von 55 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Oebisfelde-Weferlingen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Oebisfelde-Weferlingen

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Oebisfelde-Weferlingen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 9.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Oebisfelde-Weferlingen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Oebisfelde-Weferlingen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Oebisfelde-Weferlingen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Oebisfelde-Weferlingen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Oebisfelde-Weferlingen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Oebisfelde-Weferlingen?

Mit einem Steuersatz von 55 € pro Jahr für den Ersthund liegt Oebisfelde-Weferlingen 3 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Im Landkreis Börde ist Oebisfelde-Weferlingen damit die 23.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €)..

Oebisfelde-Weferlingen ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Börde.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Oebisfelde-Weferlingen den 33.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 48 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Oebisfelde-Weferlingen liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Oebisfelde-Weferlingen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 110 € statt 55 €).

Bei 13.479 Einwohnern und einer Fläche von 95 km² ist Oebisfelde-Weferlingen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Oebisfelde-Weferlingen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Oebisfelde-Weferlingen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Oebisfelde-Weferlingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Oebisfelde-Weferlingen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Oebisfelde-Weferlingen zahlen?

Die Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen liegt bei 55,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 110,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Oebisfelde-Weferlingen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Oebisfelde-Weferlingen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Oebisfelde-Weferlingen anzumelden?

Zur Anmeldung in Oebisfelde-Weferlingen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Oebisfelde-Weferlingen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Oebisfelde-Weferlingen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Oebisfelde-Weferlingen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Oebisfelde-Weferlingen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Oebisfelde-Weferlingen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Oebisfelde-Weferlingen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Oebisfelde-Weferlingen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Oebisfelde-Weferlingen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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