Hundesteuer Hohen Neuendorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund151.00pro Jahr
Listenhund504.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg+19.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Hohen Neuendorf

BehördeStadtverwaltung Hohen NeuendorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseOranienburger Str. 2, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon03303 5280

Zuständiges Amt — Standort Hohen Neuendorf

Öffnungszeiten — Steueramt Hohen Neuendorf

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Hohen Neuendorf über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Hohen Neuendorf — Übersicht 2026

KategorieHohen NeuendorfØ BrandenburgDifferenz
Ersthund84.0065.00 €+19.00
Zweithund151.00130.00 €+21.00
Listenhund / gefährl. Hund504.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Hohen Neuendorf, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Hohen Neuendorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hohen Neuendorf beträgt 84€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 151€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 504€ pro Jahr.
  • Hohen Neuendorf liegt damit 19€ über dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hohen Neuendorf in Brandenburg.

Wer in Hohen Neuendorf (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 27.131 Einwohnern ist Hohen Neuendorf eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hohen Neuendorf zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Hohen Neuendorf bei 84.00 Euro. Ein Zweithund kostet 151.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 504 Euro jährlich.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Hohen Neuendorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hohen Neuendorf

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Hohen Neuendorf eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hohen Neuendorf zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Hohen Neuendorf ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 504.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hohen Neuendorf

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hohen Neuendorf beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Hohen Neuendorf.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hohen Neuendorf: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Hohen Neuendorf sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hohen Neuendorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32% bietet Hohen Neuendorfhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Hohen Neuendorf speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Hohen Neuendorf – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Hohen Neuendorf sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Hohen Neuendorf.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Hohen Neuendorf? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Hohen Neuendorf steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Hohen Neuendorf über 84.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Hohen Neuendorf da?

Mit einem Steuersatz von 84€ pro Jahr für den Ersthund liegt Hohen Neuendorf 19€ über dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Hohen Neuendorf bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hohen Neuendorf einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (151€ statt 84€).

Bei 27.131 Einwohnern und einer Fläche von 129 km² ist Hohen Neuendorf als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hohen Neuendorf

Viele Verwaltungen, so oft auch Hohen Neuendorf, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hohen Neuendorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Hohen Neuendorf zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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