Hundesteuer Großrosselnanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Großrosseln amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Großrosseln
Zuständiges Amt — Standort Großrosseln
Hundesteuersätze Großrosseln — Übersicht 2026
| Kategorie | Großrosseln | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 100,00 € | 96,00 € | +4,00 € |
| Zweithund | ca. 200,00 € | 192,00 € | +8,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Großrosseln, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Großrosseln 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Großrosseln beträgt 100 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 200 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Großrosseln liegt damit 4 € über dem Durchschnitt von Saarland (96 €).
- Im Regionalverband Saarbrücken ist Großrosseln die 2.-teuerste von 9 Gemeinden.
- Unter den 28 amtlich verifizierten Gemeinden in Saarland hat Großrosseln den 2.-höchsten Satz (Landes-Median: 71 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Großrosseln in Saarland.
Wer in Großrosseln (Saarland) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Großrosseln derzeit 100,00 € pro Jahr fällig — 4 € über dem Durchschnitt von Saarland.
Mit 7.891 Einwohnern auf 172 km² zählt Großrosseln zu den Kleinstadtn in Saarland. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Großrosseln.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Großrosseln?
Die Hundesteuer in Großrosseln ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 100,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 200,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Großrosseln auf rund 1.300 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 100€ für Ihren Ersthund können Sie in Großrosseln nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Großrosseln
Nicht jeder Hundehalter in Großrosseln muss den vollen Steuersatz von 100 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Großrosseln bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Großrosseln
Saarland führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Großrosseln gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Großrosseln
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Großrosseln. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Großrosseln)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Großrosseln: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Großrosseln sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Saarland für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Großrosseln gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 32 % bietet Großrosseln gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Saarland verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Saarland →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Großrosseln?
Mit einem Steuersatz von 100 € pro Jahr für den Ersthund liegt Großrosseln 4 € über dem Durchschnitt von Saarland. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Saarland.
Im Regionalverband Saarbrücken ist Großrosseln damit die 2.-teuerste von 9 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 86 €). Am günstigsten ist Püttlingen mit 60 €, am teuersten Saarbrücken mit 120 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 28 amtlich verifizierten Gemeinden in Saarland hat Großrosseln den 2.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 96 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 71 € — Großrosseln liegt 29 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Großrosseln einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 200 € statt 100 €).
Bei 7.891 Einwohnern und einer Fläche von 172 km² ist Großrosseln als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Großrosseln
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Großrosseln in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Großrosseln wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Großrosseln zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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